Der Volkswagenkonzern im Abgasskandal: Seit 2015 ist klar, dass der Volkswagen-Konzern seine Kunden getäuscht hat. Dies hat nun auch der BGH mit Urteil vom 25.05.2020 rechtssicher bestätigt. In den Dieselmotoren von VW und dessen Tochterunternehmen SKODA, SEAT, AUDI und PORSCHE, der Baugruppe EA189, wird eine „Schummel-Software“ verwendet. Diese täuscht niedrige Abgaswerte vor, die im normalen Fahrbetrieb nicht eingehalten werden. Eine Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge droht. Sie als Kunde – egal ob Sie das Fahrzeug gebraucht oder neu gekauft haben – haben kein umweltfreundliches Fahrzeug erworben, sondern im wahrsten Sinne des Wortes eine Mogelpackung.
Zu den drohenden Fahrverboten für diese “schmutzigen Diesel” kommt noch ein enormer Wertverlust hinzu. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt werden Sie nur noch einen Bruchteil des eigentlich angemessenen Fahrzeugwertes erzielen können. Das Interesse an Fahrzeugen, die vom Abgasskandal betroffen sind, geht gegen null.
Anspruchsberechtigung: Sie müssen dieses Verhalten des Großkonzerns nicht hinnehmen. Unserer Ansicht nach hat VW – und das haben bereits mehrere Gerichte durchgängig entschieden – Sie als Käufer getäuscht. Entsprechend können Sie Ihre Ansprüche auf Entschädigung gegen den Hersteller der Motoren, die Volkswagen AG, mit unserer Hilfe geltend machen.
Wir sind eine, unteranderem auf Verkehrsrecht spezialisierte, Kanzlei im Herzen von Kaiserslautern. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen jederzeit als kompetente Partner zur Seite. Gerade im VW-Dieselskandal haben wir unsere Mandanten in zahlreichen Fällen vertreten und prüfen für Sie kostenlos, ob auch Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und wie hoch Ihre Entschädigung ausfallen kann.
Für Sie ist die Prüfung kostenlos!